Probleme nicht verwalten, sondern lösen! 


Probleme bei der Realisierung komplexer Aufgaben sind normal. Sie für alle Beteiligten mit wenig
Verlusten zu lösen, ist das Ziel, für das ich, Heike Rath, als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
seit über 30 Jahren mit Begeisterung und Engagement arbeite. 

Ausgewogene Vertragsgestaltung. Gute Verträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf ein faires Miteinander angelegt sind Die gegenseitigen Erwartungen und die Aufgabenverteilung müssen genau kommuniziert werden. Klare Vertragsgestaltungen und Konfliktlösungsmechanismen sind Instrumente, die maßgeblich dazu beitragen, langwierige Prozesse zu vermeiden.

Hierbei unterstütze ich die Vertragspartner entweder als Coach im Hintergrund oder auch direkt bei den Vertragsverhandlungen.

Streiten hilft selten. Streitigkeiten führen zu Zeitverlust und vernichten Ressourcen, die besser in das Projekt investiert werden sollten. Das bedeutet aber nicht Einigung um jeden Preis. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung eine bessere Chance bietet, gilt es diese zu nutzen.

Mediation und Schlichtung unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass sich der Mediator auf die Moderation beschränkt und die Parteien bei der Erarbeitung ihrer Lösung unterstützt. Der Schlichter hingegen moderiert und bringt eigene Lösungsvorschläge in die Diskussion ein. Geschulte und erfahrene Mediatoren und Schlichter führen die Gespräche mit einem klaren Ziel vor Augen: Jeder Verhandlungspartner soll die Chancen und Risiken der eigenen Position erkennen und bewerten und dann eine eigenverantwortete Entscheidung treffen.

Das Ergebnis einer Schlichtung kann auch darin bestehen, das Streitpotential abzuschichten, so dass ein schlanker Prozess um die streitigen Positionen geführt werden kann, den die Gerichte dann in einem überschaubaren Zeitraum entscheiden können. 

Ich habe mich bereits in den 90er Jahren mit den Methoden der Streitschlichtung und Mediation beschäftigt und an der Schaffung der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten der Arge Baurecht im Deutschen Anwaltverein (www.sobau.de) mitgewirkt. Umfangreiche praktische Erfahrungen in der Bearbeitung unterschiedlicher komplexer Streitfälle zeichnen mich aus. Ein Beispiel meiner Tätigkeit finden Sie unter www.sobau.de

Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Frankfurt am Main
1986 – 1994 Tätigkeit bei der Architektenkammer Hessen AKH
Seit 1996 selbständige Anwältin
2008 Ernennung als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Frankfurt bis 2016

1992 Gründung der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DAV,
der inzwischen größten Baurechtsvereinigung in Europa
1992 – 2003 Mitglied Geschäftsführender Ausschuss
Seit 2003 Ehrenmitglied

2008 Berufung in den Schlichtungsausschuss der AKH
seit 2016 dessen Vorsitzende

Zahlreiche Veröffentlichungen, u.a.
2006 Herausgeberin des HOAI Kommentars Pott/ Dahlhoff/ Wingen
seit 2016 Rath/ Voigt/ Diercks-Oppler Kommentar zur HOAI – VgV

Heike Rath
Fachanwältin für
Bau- und Architektenrecht

Habichtstraße 14 D
63263 Neu-Isenburg
post@heike-rath.de

Telefon: +49  6102 70 89 020
Telefax: +49  6102 70 89 022

Impressum    Datenschutzerklärung    Startseite

PROBLEME NICHT VERWALTEN, SONDERN LÖSEN! 


Probleme bei der Realisierung komplexer Aufgaben sind normal. Sie für alle Beteiligten mit wenig Verlusten zu lösen, ist das Ziel, für das ich, Heike Rath, als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit über 30 Jahren mit Begeisterung und Engagement arbeite. 

Ausgewogene Vertragsgestaltung. Gute Verträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf ein faires Miteinander angelegt sind Die gegenseitigen Erwartungen und die Aufgabenverteilung müssen genau kommuniziert werden. Klare Vertragsgestaltungen und Konfliktlösungsmechanismen sind Instrumente, die maßgeblich dazu beitragen, langwierige Prozesse zu vermeiden.

Hierbei unterstütze ich die Vertragspartner entweder als Coach im Hintergrund oder auch direkt bei den Vertragsverhandlungen.

Streiten hilft selten. Streitigkeiten führen zu Zeitverlust und vernichten Ressourcen, die besser in das Projekt investiert werden sollten. Das bedeutet aber nicht Einigung um jeden Preis. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung eine bessere Chance bietet, gilt es diese zu nutzen.

Mediation und Schlichtung unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass sich der Mediator auf die Moderation beschränkt und die Parteien bei der Erarbeitung ihrer Lösung unterstützt. Der Schlichter hingegen moderiert und bringt eigene Lösungsvorschläge in die Diskussion ein. Geschulte und erfahrene Mediatoren und Schlichter führen die Gespräche mit einem klaren Ziel vor Augen: Jeder Verhandlungspartner soll die Chancen und Risiken der eigenen Position erkennen und bewerten und dann eine eigenverantwortete Entscheidung treffen.

Das Ergebnis einer Schlichtung kann auch darin bestehen, das Streitpotential abzuschichten, so dass ein schlanker Prozess um die streitigen Positionen geführt werden kann, den die Gerichte dann in einem überschaubaren Zeitraum entscheiden können. 

Ich habe mich bereits in den 90er Jahren mit den Methoden der Streitschlichtung und Mediation beschäftigt und an der Schaffung der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten der Arge Baurecht im Deutschen Anwaltverein (www.sobau.de) mitgewirkt. Umfangreiche praktische Erfahrungen in der Bearbeitung unterschiedlicher komplexer Streitfälle zeichnen mich aus. Ein Beispiel meiner Tätigkeit finden Sie unter www.sobau.de

Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Frankfurt am Main

1986 – 1994 Tätigkeit bei der Architektenkammer Hessen AKH

Seit 1996 selbständige Anwältin

2008 Ernennung als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Frankfurt bis 2016

1992 Gründung der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DAV, der inzwischen größten Baurechtsvereinigung in Europa

1992 – 2003 Mitglied Geschäftsführender Ausschuss

Seit 2003 Ehrenmitglied

2008 Berufung in den Schlichtungsausschuss der AKH

seit 2016 dessen Vorsitzende

Zahlreiche Veröffentlichungen, u.a.
2006 Herausgeberin des HOAI Kommentars Pott/ Dahlhoff/ Wingen

seit 2016 Rath/ Voigt/ Diercks-Oppler Kommentar zur HOAI – VgV

Heike Rath
Fachanwältin für
Bau- und Architektenrecht

Habichtstraße 14 D
63263 Neu-Isenburg
post@heike-rath.de

Telefon: +49  6102 70 89 020
Telefax: +49  6102 70 89 022

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